Entsorgungs­information
WAS wird wie entsorgt und in die Container befüllt

Henkel
Entsorgung GmbH
Nepomukweg 1a
87493 Lauben
(bei Kempten / Stielings)
 
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
 
   (08 31) 77 06 73
   (08 31) 77 02 73

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Bauschutt

Bauschutt

 

Was zählt zu Bauschutt?

 

Bauschutt besteht aus mineralischen Abfällen die bei Bau.- oder Umbaumaßnahmen anfallen.

 

Dazu gehören:

  • Toiletten und Waschbecken
  • Stein und Betonabbruch
  • Kacheln und Fliesen
  • Ziegelsteine
  • Dachziegel
  • Putz und Mörtelreste                      
  • Mauerwerk
  • Natursteine

 

Dazu gehören nicht:

  • Glas
  • Styroporplatten
  • Materialien mit Teeranhaftungen
  • Holzreste und Späne
  • Gasbetonsteine und Porenbeton
  • Gipskartonplatten und Gipsreste
  • Sand, Kies und Schmutz der Baustellenendreinigung
  • Strohmatten
  • alle flüssigen Abfälle
  • Folien, Farbeimer und Lackdosen

Erdaushub

Erdaushub

 

Was darf in den Container für:
Erdaushub / Bodenaushub

 

Erdaushub fällt im Garten- und Landschaftsbau und auf vielen Baustellen, wie einer Unterkellerung oder beim Setzen eines Fundaments an.

 

Als Erdaushub entsorgen wir:

  • Mutterboden
  • Sand
  • Erde
  • Lehm
  • Kies
  • Steine.

 

Altholz

 Altholz

 

Was darf in den Container für Altholz (nicht belastet)

 

Altholz ist naturbelassenes Vollholz ohne eine Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur, Lackierung oder Imprägnierung.

 

Dazu gehören:

  • Furnierholz
  • Balken und Bretter
  • Paletten
  • Holzkisten
  • Holzschnittreste

 

Kontaminiertes Holz darf in diesem Container nicht entsorgt werden. Diese Abfälle müssen gesondert entsorgt werden.

 

Ausgeschlossen sind z.B.:

  • druckimprägniertes Holz z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
  • Eisenbahnschwellen
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
  • Baumstämme, Wurzeln und Baumstümpfe

Der Container darf aus  Sicherheitsgründen nur bis zur Oberkante befüllt werden.

Gartenabfälle

Gartenabfaelle

 

Was darf in den Container für Parkabfälle und Gartenabfälle

 

Bestandteile von Parkabfällen und Gartenabfällen sind zum Beispiel:

  • kleinere Bäume / Äste und Wurzeln
  • Strauchschnitt und Grünschnitt
  • Grünabfälle und Rasenschnitt 
  • Laub

 

Bei Ästen und Wurzeln, kleinen Bäumen und Sträuchern sollte der Durchmesser maximal 15 cm und ca. 1 Meter Länge betragen.

Es können leider keine Baumstämme ab 15 cm angenommen werden oder Längen über 1 Meter.

Speise.- oder Küchenabfälle sind auch ausgeschlossen.

Der Container darf aus  Sicherheitsgründen nur bis zur Oberkante befüllt werden.

 

Bau- und Abbruch

Abbruch

 

Bauabfälle und Abbruchabfälle gemischt

 

Baumischabfälle sind Materialien die aus nicht mineralischen sowie aus mineralischen Stoffen bestehen.

 

Dazu zählen:

  • Verpackungen jeglicher Art
  • Kunststoffrohre und Kabel
  • Tapetenreste
  • Bauholz
  • Gipskarton und Gips
  • Ytonsteine / Gasbeton
  • Türen und Zargen
  • Kunststoffe
  • Metalle wie z.B. Heizkörper Eisenträger

 

dazu gehören nicht:

  • Farbeimer und Farb- und Lackreste
  • Teer und Dachpappe
  • Asbest
  • Autoreifen
  • Hausmüll
  • Dämmstoff und Isoliermaterial
  • Sondermüllabfälle
  • Flüssige Materialien

Sperrmüll

Sperrmuell

 

Was darf in den Container für Sperrmüll

 

Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht  in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Wohnungsauflösungen, Entrümpelungsmaßnahmen oder z.B. bei Haus und Kellerausräumungen an.

 

zum Beispiel:

  • Möbel
  • Matratzen
  • Teppiche

 

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Altreifen
  • Gartenabfälle
  • Restmüll
  • Sonderabfall wie Batterien, Farbe und Lacke
  • Kühlgeräte und Elektrogeräte

Der Container darf aus  Sicherheitsgründen nur bis zur Oberkante befüllt werden.